In den ca. 400 Frauenhäusern der Bundesrepublik Deutschland suchen jährlich ca. 40.000 bis 45.000 Frauen Schutz vor gewalttätigen Partnern.
Gewalt im sozialen Nahraum ist von öffentlichem Interesse, keine Privatangelegenheit, und verdient gesellschaftliche Ächtung. Faktisch handelt es sich dabei um ein sehr bedeutendes Problemfeld der Gewaltkriminalität.
Zum Schutz der Opfer gilt seit 1. Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz [1]. Es verbessert die Rechtsstellung von Opfern häuslicher Gewalt und erleichtert ihnen, Schutz vor dem Täter - etwa durch räumliche Trennung - gerichtlich durchzusetzen: Da die Verantwortung beim Täter liegt, geht der Täter, das Opfer bleibt.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Jahresberichte häusliche Gewalt für Hessen
Polizeiliche Handlungsleitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt
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Thema Stalking
"Stalking“, ein aus dem englischen Sprachraum übernommener Begriff, bezeichnet das wiederholte Verfolgen und penetrante Belästigen oder Terrorisieren einer Person gegen deren Willen (durch Auflauern, Beobachtung, Verfolgung, Telefonterror, SMS, E-Mails, Brief- oder Geschenksendungen).
Häusliche Gewalt stellt oftmals einen Ausgangspunkt für Stalking dar.
Mehr Informationen hierzu finden Sie unter
www.polizei-beratung.de im Infoblatt "Stalking"
(1) Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (GewSchG, BGBl. I, S. 3513 v. 11.Dez.2001)
22.06.2010 / LWR / fw