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Häusliche Gewalt


Häusliche Gewalt, deren Opfer in den meisten Fällen Frauen und Kinder sind, ist trotz aller Bemühungen immer noch ein gesellschaftlich weitgehend tabuisiertes Thema. Obwohl der Fokus auf die Gewalt gegen Frauen gerichtet ist, wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Männer ebenso Opfer von häuslicher Gewalt werden können. Ein Bericht der Bundesregierung über die Weltfrauenkonferenz von 1995 spricht davon, dass fast jede dritte Frau in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner erfährt.

In den ca. 400 Frauenhäusern der Bundesrepublik Deutschland suchen jährlich ca. 40.000 bis 45.000 Frauen Schutz vor gewalttätigen Partnern.

 Häusliche Gewalt

Gewalt im sozialen Nahraum ist von öffentlichem Interesse, keine Privatangelegenheit, und verdient gesellschaftliche Ächtung. Faktisch handelt es sich dabei um ein sehr bedeutendes Problemfeld der Gewaltkriminalität.

Zum Schutz der Opfer gilt seit 1. Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz [1]. Es verbessert die Rechtsstellung von Opfern häuslicher Gewalt und erleichtert ihnen, Schutz vor dem Täter - etwa durch räumliche Trennung - gerichtlich durchzusetzen: Da die Verantwortung beim Täter liegt, geht der Täter, das Opfer bleibt.

Mehr Informationen finden Sie hier:

2 rote Pfeile Jahresberichte häusliche Gewalt für Hessen

2 rote Pfeile Polizeiliche Handlungsleitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt PDF-Symbol  (181 KB)

 

Thema Stalking

"Stalking“, ein aus dem englischen Sprachraum übernommener Begriff, bezeichnet das wiederholte Verfolgen und penetrante Belästigen oder Terrorisieren einer Person gegen deren Willen (durch Auflauern, Beobachtung, Verfolgung, Telefonterror, SMS, E-Mails, Brief- oder Geschenksendungen).

Häusliche Gewalt stellt oftmals einen Ausgangspunkt für Stalking dar.

Mehr Informationen hierzu finden Sie unter

2 rote Pfeile www.polizei-beratung.de im Infoblatt "Stalking"

2 rote Pfeile www.stalkingforschung.de


Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) ist ein von den Ländern und dem Bund gemeinsam getragenes Programm, das die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufklärt.

(1) Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (GewSchG, BGBl. I, S. 3513 v. 11.Dez.2001)

22.06.2010 / LWR / fw