Das Landespolizeipräsidium

Das Landespolizeipräsidium (kurz: LPP) nimmt als Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport seit 01.01.2001 die Aufgaben der obersten Polizeibehörde wahr.

Diese Entwicklung ermöglichte ihm eine verstärkte strategisch-konzeptionelle Ausrichtung zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Hessen.
Das Landespolizeipräsidium hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Grundsatzangelegenheiten der Polizei
- Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Polizeidienststellen
- Organisation der Polizei
- Polizeihaushalt
- Personal und Recht der Polizei
- Lagezentrum der Hessischen Landesregierung.
Organisationsstruktur