Es übt die Fachaufsicht über die dem Landespolizeipräsidium nachgeordneten Polizeidienststellen aus, soweit diese Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung zu erfüllen haben.
Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) hat über die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben hinaus als zentrale Dienststelle des Landes für Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung insbesondere bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen und bei der Verfolgung von Staatsschutzdelikten durch den Generalbundesanwalt mitzuwirken, sowie den polizeilichen Rechts- und Amtshilfeverkehr mit dem Ausland vorzunehmen.